Garantie und Gewährleistung bei Privatverkauf von vita-life® Systemen
Kann die großzügige Garantie auf vita-life® Produkte bei einem Gebrauchtkauf auf den Käufer übertragen werden?
Die kurze Antwort: Nein. Die originale vita-life® Garantie (die weit über die minimale gesetzliche Gewährleistung hinausgeht) gilt nur für den Erstkäufer, der namentlich am Garantieschein angeführt ist.
Auch die weiteren wertvollen Serviceleistungen (z.B. die medizinische Hotline, die Betreuung durch einen vita-life® Franchise-Partner oder Aktualisierungen der Gerätesoftware) stehen nur dem registrierten Erstkäufer zur Verfügung, egal ob diese Leistungen kostenpflichtig oder kostenlos sind.
Ein neues R-System von vita-life® ist daher wirklich sein Geld wert: Man erhält nicht nur das führende Magnet-Resonanz-System, sondern auch Betreuung, Service und Sicherheit!











